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28 O 446/21•Landgericht Köln, 2022-09-14, 28 O 446/21
Entscheidungsdatum: 2022-09-14
Aktenzeichen: 28 O 446/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0914.28O446.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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