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111 Ks 5/22•Landgericht Köln, 2022-09-06, 111 Ks 5/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-06
Aktenzeichen: 111 Ks 5/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0906.111KS5.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. große Strafkammer als Schwurgericht
Der Angeklagte wird wegen Mordes in zwei Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
Angewandte Vorschriften:
§§ 211 Abs. 1, Abs. 2 Gruppe 1 Alt. 4, Gruppe 2 Alt. 1, 53, 54 Abs. 1 S. 1, 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 57b StGB
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