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33 O 39/21•Landgericht Köln, 2022-09-01, 33 O 39/21
Entscheidungsdatum: 2022-09-01
Aktenzeichen: 33 O 39/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0901.33O39.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil vom 28.04.2022 wird aufrechterhalten.
Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.
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