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28 O 227/22•Landgericht Köln, 2022-08-25, 28 O 227/22
Entscheidungsdatum: 2022-08-25
Aktenzeichen: 28 O 227/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0825.28O227.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
I. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:
Den Antragsgegnern wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und im Falle der Antragsgegnerin zu 1. an einem Vorstandsmitglied zu vollstrecken ist,
v e r b o t e n,
in Bezug auf den Antragsteller zu verbreiten (Unterstreichungen maßgeblich):
„Auch beim Motiv für X Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest: (…)“
wenn dies geschieht wie in dem von dem Antragsgegner zu 2. verfassten und von der Antragsgegnerin zu 1. veröffentlichten Artikel vom 05.07.2022 mit dem Titel „Missbrauchsfall des T-Chefs X1 Q – Vorwürfe gegen L Kardinäle N und X“, abrufbar unter der URL Link entfernt“ und wie folgt wiedergegeben:
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II. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner jeweils zur Hälfte.
III. Streitwert: 20.000 €
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