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37 O 98/20•Landgericht Köln, 2022-08-12, 37 O 98/20
Entscheidungsdatum: 2022-08-12
Aktenzeichen: 37 O 98/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0812.37O98.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37. Zivilkammer
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg - Az. 20-7153700-0-9 wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Hiervon ausgenommen sind die Kosten für den Erlass des Vollstreckungsbescheids; diese trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Beklagten ist das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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