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28 O 328/21•Landgericht Köln, 2022-05-18, 28 O 328/21
Entscheidungsdatum: 2022-05-18
Aktenzeichen: 28 O 328/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0518.28O328.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.200 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 25.10.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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