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5 O 245/21•Landgericht Köln, 2022-05-04, 5 O 245/21
Entscheidungsdatum: 2022-05-04
Aktenzeichen: 5 O 245/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0504.5O245.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 150,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.03.2021 zu zahlen und den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 99,60 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 85% und die Beklagte zu 15%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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