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5 O 7/22•Landgericht Köln, 2022-05-03, 5 O 7/22
Entscheidungsdatum: 2022-05-03
Aktenzeichen: 5 O 7/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0503.5O7.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.
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