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20 O 281/21•Landgericht Köln, 2022-04-27, 20 O 281/21
Entscheidungsdatum: 2022-04-27
Aktenzeichen: 20 O 281/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0427.20O281.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 379,06 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.04.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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