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81 O 35/21•Landgericht Köln, 2022-01-26, 81 O 35/21
Entscheidungsdatum: 2022-01-26
Aktenzeichen: 81 O 35/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0126.81O35.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerseite 851,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.04.2021 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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