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14 O 305/20•Landgericht Köln, 2022-01-25, 14 O 305/20
Entscheidungsdatum: 2022-01-25
Aktenzeichen: 14 O 305/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0125.14O305.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.169,78 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.08.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 33% und die Klägerin zu 67%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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