Landgericht Köln, 2022-01-20, 81 O 40/21

81 O 40/21Tribunale cantonale20 gen 2022

Testo completo

Landgericht Köln — 81 O 40/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-20

Aktenzeichen: 81 O 40/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0120.81O40.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, es Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €. ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr

auf der Umverpackung des traditionell pflanzlichen Arzneimittels

„C" die Angaben

2.1 „Bei trockenem Reizhusten"

und/oder

2.2 „Bei Husten mit Schleim"

und/oder

2.3 „alkoholfrei"

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zu machen, wie hinsichtlich der Angaben zu 2.1 bis 2.3 auf der in K 3 und nachstehend wiedergegebenen Umverpackung geschehen: Anlage K 3

Bilddatei entf.

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Die Beklagten werden weiter verurteilt, an den Kläger jeweils 232,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei der Beklagten zu 1 seit dem 13.9.2021 und bei der Beklagten zu 2 seit dem 27.4.2021 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

IV.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/5 und die

Beklagten als Gesamtschuldner zu 3/5.

v.

Das Urteil ist für den Kläger zu I. vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000 € und im Übrigen zu 110 `)/0 des zu jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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