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36 O 261/20•Landgericht Köln, 2021-12-16, 36 O 261/20
Entscheidungsdatum: 2021-12-16
Aktenzeichen: 36 O 261/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1216.36O261.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36. Zivilkammer
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 2.340,73 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2020 zu zahlen.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 1.821,89 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2020 zu zahlen.
Der Beklagte zu 3) wird verurteilt, an den Kläger 1.821,89 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2020 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
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