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81 O 84/21•Landgericht Köln, 2021-12-09, 81 O 84/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-09
Aktenzeichen: 81 O 84/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1209.81O84.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Klage und Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Forderung abzuwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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