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104 Ks 28/21•Landgericht Köln, 2021-11-24, 104 Ks 28/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-24
Aktenzeichen: 104 Ks 28/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1124.104KS28.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer – 1. große Jugendkammer
Der Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
sieben Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten.
Es wird angeordnet, dass bereits die Freiheitsstrafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung zu vollziehen ist.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewandte Vorschriften: §§ 211 Abs. 2 Var. 5. und Var. N04, 212 Abs. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5, 22, 23 Abs. 1, 52 StGB, § 106 Abs. 3 und Abs. 5 JGG
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