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108 KLs 16/21•Landgericht Köln, 2021-11-02, 108 KLs 16/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-02
Aktenzeichen: 108 KLs 16/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1102.108KLS16.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 108 KLs
Der Angeklagte wird wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer
Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
§§ 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, §§ 27, 52 StGB.
Gründe:
(des gemäß § 267 Abs. 4 StPO abgekürzten Urteils)
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