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110 KLs 21/20•Landgericht Köln, 2021-09-17, 110 KLs 21/20
Entscheidungsdatum: 2021-09-17
Aktenzeichen: 110 KLs 21/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0917.110KLS21.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
Angewendete Vorschriften:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 und Nr. 5, 340 Abs. 1 und 3, 56 Abs. 1
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