Landgericht Köln, 2021-09-14, 31 O 88/21

31 O 88/21Tribunale cantonale14 set 2021

Testo completo

Landgericht Köln — 31 O 88/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-14

Aktenzeichen: 31 O 88/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0914.31O88.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

I. Die Antragsgegnerin wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an der Beklagten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in sozialen Medien, beispielsweise in dem sozialen Medium „J" unter Abbildung einer Person (z.B. unter der Bezeichnung „N ") kommerzielle Inhalte vorzustellen, ohne den kommerziellen Zweck der Veröffentlichung zu verdeutlichen, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, indem dies geschieht wie

durch Veröffentlichung von Beiträgen wie folgt:

  • mit der Abbildung einer Person (z.B. unter der Bezeichnung „N ") = 1. Ansicht,

  • nach Aufruf der 1. Ansicht durch einen Klick des Anzeigens des Namens von einem oder mehreren Unternehmen (oder Marken) auf der gleichen Seite = 2. Ansicht und durch einen weiteren Klick auf die eingeblendeten Namen der/des Unternehmen/s (oder Marken), deren Namen bei der 2. Ansicht ins Bild gekommen ist, Weiterleitung auf den jeweiligen Accounts der/des Unternehmens = 3. Ansicht,

ohne die 1. oder 2. Ansicht als kommerzielle Veröffentlichung zu kennzeichnen,

jeweils sofern dies geschieht wie in der mit dem Urteil festverbundenen Anlage A 3 ersichtlich und nachfolgend nur beispielhaft wiedergegeben:

Bilddateien entfernt

sowie unter

https://www.entfernt/

sowie unter

https://www.entfernt/

II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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