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11 S 806/20•Landgericht Köln, 2021-09-07, 11 S 806/20
Entscheidungsdatum: 2021-09-07
Aktenzeichen: 11 S 806/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0907.11S806.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 31.01.2020, 269 C 72/19, abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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