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28 O 391/20•Landgericht Köln, 2021-07-28, 28 O 391/20
Entscheidungsdatum: 2021-07-28
Aktenzeichen: 28 O 391/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0728.28O391.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Der Beklagten wird es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an dem Intendanten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung, untersagt,
den nachfolgenden aufgebrachten Brief der Klägerin
„Sehr geehrter Vermittler. […] Die haben mir einfach meine Haare kurz geschnitten. Eine Gemeinheit ist das! HAHA. Ich glaube das es dieses mal klappt! Sie auch? Bitte Grüßen sie meinen Vater, meine Mutter; A., D. und T.."
zu veröffentlichen / zu verbreiten und/oder veröffentlichen / verbreiten zu lassen, sowie zu verlesen,
so wie dies im Beitrag „R. Z.", ausgestrahlt im Sender H.Info am 25.02.0000 und im Internet unter https://entfernt jeweils geschehen ist.
Ferner wird es der Beklagten bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an dem Intendanten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung, untersagt,
den Mitschnitt eines Telefongesprächs, in dem die Klägerin geäußert hat,
„Autobahn A 1 nach Westhofen-Kreuz. 1000 Meter vor Westhofen-Kreuz ist eine Schilderbrücke über der Autobahn."
zu veröffentlichen/veröffentlichen zu lassen und/oder zu verbreiten/verbreiten zu lassen,
so wie dies im Beitrag „R. Z.", ausgestrahlt im Sender H.Info am 25.02.0000 und im Internet unter https://entfernt jeweils geschehen ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung von 10.000 € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages.
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