progetti
1 S 125/19•Landgericht Köln, 2021-07-01, 1 S 125/19
Entscheidungsdatum: 2021-07-01
Aktenzeichen: 1 S 125/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0701.1S125.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Berufung der Klägerin vom 05.06.2019 (Bl. 201 f.) gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 03.05.2019 – Az. 220 C 224/18 (Bl. 187 ff.) – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.