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14 O 187/18•Landgericht Köln, 2021-05-10, 14 O 187/18
14 O 187/18Tribunale cantonale10 mag 2021
Leitsätze zur Entscheidung: 1. Wird der Rücktritt von einem Kaufvertrag, der auch den Verkauf einer Immobilie umfasst, vor Erfüllung des Kaufpreises und Eigentumsübergang erklärt, so stellt es einen Verzicht auf den Rücktritt dar, wenn im Laufe des Prozesses betreffend die Wirksamkeit des Rücktritts, der Kaufpreis doch gezahlt wird und der Eigentumsübergang erfolgt. 2. Im laufenden Prozess kann der Käufer dann nach Klageänderung die Rückabwicklung durch Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug u.a. gegen Rückübertragung des Eigentums nicht verlangen. 3. Der Umstand, dass die Erfüllung des Kaufpreises "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Vorbehalt der Rückforderung" erfolge, ist wegen widersprüchlichen Verhaltens unbeachtlich.
Entscheidungsdatum: 2021-05-10
Aktenzeichen: 14 O 187/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0510.14O187.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Normen: BGB § 346; BGB § 323; BGB§ 242
Leitsätze zur Entscheidung:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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