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21 O 193/20•Landgericht Köln, 2021-03-15, 21 O 193/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-15
Aktenzeichen: 21 O 193/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0315.21O193.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Die Klage gegen den Beklagten zu 1) wird als derzeit unzulässig abgewiesen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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