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1 T 75/21•Landgericht Köln, 2021-03-08, 1 T 75/21
Entscheidungsdatum: 2021-03-08
Aktenzeichen: 1 T 75/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0308.1T75.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 24.02.2021 (Bl. 39) wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 17.02.2021 – 61 XVII 514/20 S – (Bl. 28) insoweit aufgehoben, als die Überprüfungsfrist auf den 17.02.2028 festgesetzt wurde.
Der Beschluss wird sodann wie folgt ergänzt:
Das Gericht wird spätestens am 17.02.2023 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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