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18 O 105/19•Landgericht Köln, 2021-02-05, 18 O 105/19
Entscheidungsdatum: 2021-02-05
Aktenzeichen: 18 O 105/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0205.18O105.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.263,31 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.09.2017 und weitere 633,32 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.04.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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