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114 Qs 100/20•Landgericht Köln, 2021-01-15, 114 Qs 100/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-15
Aktenzeichen: 114 Qs 100/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0115.114QS100.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. große Strafkammer
Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 14.11.2020 (539 Ds 155/20) aufgehoben.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln vom 08.04.2020 (74 Js 227/12) wird zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Verfahren wird vor dem Amtsgericht - Strafrichter - eröffnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und insoweit entstandene notwendige Auslagen trägt die Staatskasse.
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