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26 O 25/18•Landgericht Köln, 2021-01-04, 26 O 25/18
Entscheidungsdatum: 2021-01-04
Aktenzeichen: 26 O 25/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0104.26O25.18.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Die Klage ist hinsichtlich des Klageantrages Ziffer 2 in der Hauptsache erledigt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien können die Vollstreckung durch die jeweils andere Parteien durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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