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9 S 137/20•Landgericht Köln, 2020-12-02, 9 S 137/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-02
Aktenzeichen: 9 S 137/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1202.9S137.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln (127 C 440/20) vom 17.09.2020 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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