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17 O 273/19•Landgericht Köln, 2020-10-21, 17 O 273/19
Entscheidungsdatum: 2020-10-21
Aktenzeichen: 17 O 273/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1021.17O273.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, das Mietobjekt M Straße 181, #### L, gelegen im Erdgeschoss links (Einheit 002-002), bestehend aus einer Gaststätte mit Gastraum inkl. Fassbieraufzug, 2 Personal WCs, Personaldusche, Personalumkleide, Küche, Kühlhaus, 2 Kundentoiletten (Damen sowie Herren), Vorratskeller, Biereinwurf Keller, Getränke-Kühlhaus/Keller vollständig geräumt an die Klägerin herauszugeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
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