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28 O 372/20•Landgericht Köln, 2020-10-15, 28 O 372/20
Entscheidungsdatum: 2020-10-15
Aktenzeichen: 28 O 372/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1015.28O372.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
I. Dem Antragsgegner wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,
v e r b o t e n,
in Bezug auf die Antragstellerin zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
wenn dies geschieht wie in dem auf dem Z Kanal von B am 12.09.2020 veröffentlichten Video „entfernt.." zwischen Minute 23:15 und Minute 23:37 geschehen.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
III. Streitwert: 10.000 €
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