Landgericht Köln, 2020-10-09, 33 O 146/15

33 O 146/15Tribunale cantonale9 ott 2020

Testo completo

Landgericht Köln — 33 O 146/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-09

Aktenzeichen: 33 O 146/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1009.33O146.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Gerichtskosten. Zudem trägt die Klägerin zu 1 die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. und 2. zu 52 % und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3. zu 55 %. Die Klägerin zu 2. trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. und 2. zu 35 %. Die Klägerin zu 3. trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. und 2. zu 4 % und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3. zu 18 %. Die Klägerin zu 4. trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. und 2. zu 6 % und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3. zu 17 %. Die Klägerin zu 5. trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. und 2. zu 3 % und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3. zu 10 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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