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11 S 367/19•Landgericht Köln, 2020-08-25, 11 S 367/19
Entscheidungsdatum: 2020-08-25
Aktenzeichen: 11 S 367/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0825.11S367.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 25.09.2019, 278 C 115/19, abgeändert und die Beklagte verurteilt,
an die Klägerin einen weiteren Betrag in Höhe von 1.220,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.07.2019 zu zahlen, sowie
die Klägerin von ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber den Rechtsanwälten N & O , I 101, ##### E, in Höhe von weiteren 111,80 € für die außergerichtliche Tätigkeit freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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