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30 O 289/18•Landgericht Köln, 2020-08-04, 30 O 289/18
Entscheidungsdatum: 2020-08-04
Aktenzeichen: 30 O 289/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0804.30O289.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.846,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.07.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und die außergerichtlichen Kosten der Streithelfer des Beklagten trägt die Klägerin zu 96 %. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 4 %. Die Streithelfer des Beklagten tragen im Übrigen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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