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117 KLs 4/20•Landgericht Köln, 2020-07-28, 117 KLs 4/20
Entscheidungsdatum: 2020-07-28
Aktenzeichen: 117 KLs 4/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0728.117KLS4.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. große Strafkammer
Der Angeklagte A wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung sowie wegen Diebstahls unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Dortmund vom 20.02.2020 (605 Ls-301 Js 2049/19-173/19) und des Strafbefehls des Amtsgerichts Syke vom 07.02.2020 (3 Cs - 415 Js 5658/20 - 4/20) zu einer Einheitsjugendstrafe von
2 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Gegen den Angeklagten A wird die Einziehung eines Geldbetrags in Höhe von 1.500,00 EUR als Wertersatz angeordnet.
Der Angeklagte B wird freigesprochen.
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten A die ihn betreffenden Kosten und Auslagen des Verfahrens aufzuerlegen.
Die den Angeklagten B betreffenden Kosten und notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Angewandte Vorschriften:
§§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und 3, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, 253, 255, 25 Abs. 2, 53, 73c S. 1 StGB, §§ 1, 17 Abs. 2, 31 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 32 S. 1, 105 JGG.
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