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15 O 467/19•Landgericht Köln, 2020-07-02, 15 O 467/19
Entscheidungsdatum: 2020-07-02
Aktenzeichen: 15 O 467/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0702.15O467.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.889,88 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.11.2019 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus seinem Vertrag mit der Q GmbH vom 24.07.2017.
Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme der Abtretung der Rechte des Klägers aus dessen Vertrag mit der Q GmbH vom 24.07.2017 im Annahmeverzug befindet;
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 958,19 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.11.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des zu vollstreckenden Betrags.
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