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5 O 8/20•Landgericht Köln, 2020-06-09, 5 O 8/20
Entscheidungsdatum: 2020-06-09
Aktenzeichen: 5 O 8/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0609.5O8.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.
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