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4 O 10/19•Landgericht Köln, 2020-05-27, 4 O 10/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-27
Aktenzeichen: 4 O 10/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0527.4O10.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts
f ü r R e c h t e r k a n n t :
Die Beklagte ist dem Grunde nach verpflichtet, der Klägerin die ihr aus der mangelhaften Planung der Architektin Dipl.-Ing. R. P. in Bezug auf das Verschließen der Laubengänge mit Fenstern im Zusammenhang mit der Sanierung und Modernisierung der Straßenfront, Giebelseiten einschließlich des Häuserversatzes sowie der Laubengänge, beim Bauvorhaben T.-straße, 00000 I., entstehenden Schäden zu ersetzen.
Die Entscheidung über die Tragung der Kosten des Rechtsstreits bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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