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6 S 163/19•Landgericht Köln, 2020-04-02, 6 S 163/19
Entscheidungsdatum: 2020-04-02
Aktenzeichen: 6 S 163/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0402.6S163.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 19.07.2019 – Az. 221 C 28/19 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, einer Anhebung der vom ihm bei der Klägerin gemieteten Wohnung im Hause Q 2 in ##### L von zur Zeit 408,56 EUR monatlich um 19,36 EUR monatlich auf 427,92 EUR monatlich ab dem 01.11.2018 zuzustimmen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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