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21 O 75/20•Landgericht Köln, 2020-03-18, 21 O 75/20
Entscheidungsdatum: 2020-03-18
Aktenzeichen: 21 O 75/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0318.21O75.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Verfügungskläger zu je 50 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungskläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, der Verfügungsbeklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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