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24 O 360/19•Landgericht Köln, 2020-02-27, 24 O 360/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-27
Aktenzeichen: 24 O 360/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0227.24O360.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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