Landgericht Köln, 2020-02-25, 11 S 53/19

11 S 53/19Tribunale cantonale25 feb 2020

Testo completo

Landgericht Köln — 11 S 53/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-25

Aktenzeichen: 11 S 53/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0225.11S53.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.01.2019, 267 C 148/18 teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger über den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 85,32 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 30% und die Beklagte zu 70%. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 42% und die Beklagte zu 58%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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