Landgericht Köln, 2019-07-16, 31 O 88/18

31 O 88/18Tribunale cantonale16 lug 2019

Testo completo

Landgericht Köln — 31 O 88/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-16

Aktenzeichen: 31 O 88/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0716.31O88.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft – oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an ihrem gesetzlichen Vertreter, zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr für die Arzneimittel

„C 500 mg überzogenen Tablette

und/oder

C -B1

und/oder

C -B2

und/oder

C -B3

und/oder

C –B4

und/oder

C Direkt

und/oder

C -B6

und/oder

C -B7

und/oder

C -B8

zu werben wie aus der Anlage ersichtlich.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.100,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.

  2. Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Höhe der Sicherheit beträgt für die Vollstreckung aus dem Tenor zu Ziffer 1. 25.000 Euro und im Übrigen 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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