Landgericht Köln, 2018-10-11, 29 S 66/18

29 S 66/18Tribunale cantonale11 ott 2018

Testo completo

Landgericht Köln — 29 S 66/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-11

Aktenzeichen: 29 S 66/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:1011.29S66.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.02.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln, 204 C 126/17 teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, den Beschlussanträgen der Eigentümerversammlung vom 03.07.2017 zu TOP 8 und 9 mit der Maßgabe zuzustimmen, dass die Wohnungseingangstür sowie sämtliche Fenster der Wohneinheit 1-06-6 der Klägerin auf ihre Erneuerungsbedürftigkeit hin überprüft werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 2/3 und die Beklagten 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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