Landgericht Köln, 2018-03-14, 28 O 362/17

28 O 362/17Tribunale cantonale14 mar 2018

Testo completo

Landgericht Köln — 28 O 362/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-14

Aktenzeichen: 28 O 362/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0314.28O362.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  1. Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 01.12.2017, Az. 28 O 362/17, wird in Ziffer I.1. mit der Maßgabe bestätigt, dass der Tenor lautet:

Dem Verfügungsbeklagten wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf,

v e r b o t e n,

die in der als Anlage zum Schriftsatz des Verfügungsklägers vom 30.11.2017 zur Akte gereichten DVD (Bl. 25 d. Anlagenheftes) in der Datei „SpiegelTV-Magazin-26_27_11_2017.mp4“ unter dem Time-Code 00:03:08h – 00:03:21h zu sehenden Bildnisse, die den Antragsteller in seinem Haus zeigen,

zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen,

wenn dies geschieht wie in der Fernsehsendung Spiegel TV-Magazin, abrufbar unter http://www.anonym, unter dem Time-Code 00:02:25h – 00:02:42 h, und auszugsweise nachfolgend wiedergegeben:

  1. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung vom 01.12.2017 aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger zu 2/3 und der Verfügungsbeklagte zu 1/3.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Tenors zu 3. für den Verfügungskläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der vollstreckbaren Forderung. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung des Tenors zu 3. durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der vollstreckbaren Forderung abwenden, wenn nicht zuvor der Verfügungsschuldner Sicherheit in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Forderung leistet.

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