Landgericht Köln, 2013-03-12, 21 O 472/11

21 O 472/11Tribunale cantonale12 mar 2013

Testo completo

Landgericht Köln — 21 O 472/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-12

Aktenzeichen: 21 O 472/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0312.21O472.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass keine weiteren Ansprüche der Beklagten gegen die Klägerin bestehen aus

 dem am 16.11.2009 zwischen den Parteien abgeschlossenen Finanzinstrument ###1D / ###2D („CHF-Plus-Swap“),

 dem am 12.03.2008 zwischen den Parteien abgeschlossenen Finanzinstrument ###3D („Digitaler Zinsumfeldswap“).

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 6 % und die Beklagte zu 94 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.