31 O 845/07•Landgericht Köln, 2008-05-29, 31 O 845/07
Testo completo
Landgericht Köln — 31 O 845/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-29
Aktenzeichen: 31 O 845/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0529.31O845.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie die nachstehend als Storyboards wiedergegebenen Werbespots in Deutschland verbreitet hat oder hat verbreiten lassen:
(Es folgt eine 14-seitige Bilddarstellung)
-
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jedweden Schaden zu ersetzen, der dieser aus der Verbreitung der Werbespots gemäß Ziffer 1. in Deutschland entstanden ist und noch entstehen wird.
-
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
-
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Sicher-heitsleistung beträgt hinsichtlich der Auskunft 10.000,00 €, der Schadenser-satzfeststellung 15.000,00 € und der Kosten 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.