23 O 102/06•Landgericht Köln, 2008-05-28, 23 O 102/06
Testo completo
Landgericht Köln — 23 O 102/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-28
Aktenzeichen: 23 O 102/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0528.23O102.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivikammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Grunde nach
verpflichtet ist, die entstehenden Kosten aus der Behandlung
des Klägers gem. Heil- und Kostenplan des Zahnarztes Dr.
U vom 1.9.2004 für die Versorgung des Unterkiefers
über die bereits erteilte Leistungszusage hinaus auch für
die Versorgung in den Zahnregionen 37, 38, 45 und 47
im tariflichen Umfang zu übernehmen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber seinen
außergerichtlich tätigen Prozessbevollmächtigten von der
Verbindlichkeit in Höhe des nicht anrechenbaren Teils der
Rechtsanwaltsvergütung in Höhe von 350,15 € freizustellen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/8 und
die Beklagte zu 7/8.
Das Urteil ist hin sichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar;
für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu
vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte
vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.