Landgericht Köln, 2008-04-21, 2 O 684/06

2 O 684/06Tribunale cantonale21 apr 2008

Testo completo

Landgericht Köln — 2 O 684/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-21

Aktenzeichen: 2 O 684/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0421.2O684.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil der Kammer vom 08. Mai 2007 wird aufrechterhalten, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 150,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. April 2007 zu zahlen. Im Übrigen werden das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage ab-gewiesen.

  2. Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis. Im übrigen werden die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin auferlegt.

  3. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom 08. Mai 2007 darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags fortgesetzt werden. Im Übrigen ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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