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4 O 1995/24•Landgericht Hagen, 2024-11-12, 4 O 1995/24
Entscheidungsdatum: 2024-11-12
Aktenzeichen: 4 O 1995/24
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2024:1112.4O1995.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Hiervon ausgenommen sind die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten, die dem Kläger auferlegt werden.
Der Streitwert wird auf 8.066,67 € festgesetzt.
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