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3 T 48/24•Landgericht Hagen, 2024-04-17, 3 T 48/24
Entscheidungsdatum: 2024-04-17
Aktenzeichen: 3 T 48/24
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2024:0417.3T48.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Iserlohn (Az. 71 M 22/24) vom 28.02.2024 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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